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Kaufvertrag
 

Sie erhalten den nach Ihren Angaben erstellten Entwurf eines Kaufvertrages mit der Bitte um Prüfung. Um einen Entwurf zu erstellen, der diesen Namen verdient, machen Sie uns bitte präzise und vollständige Angaben. Ohne Grundbucheinsicht können wir nicht vorbereiten.

Das Grundbuch in Rheinland-Pfalz fragen wir per PC ab, wenn Sie keinen aktuellen Auszug haben. Für unsere Abfrage benötigen wir die genaue Blattstelle und die FI.St.-Nr. Für die übrigen Bundesländer gilt derzeit noch: wir haben leider aus technischen Gründen, weil die Zugangsvoraussetzungen nicht gegeben sind, keinen Zugriff. Senden Sie uns bitte Ihren aktuellen Grundbuchauszug per Fax.

Die wirtschaftlichen Eckpunkte, insbesondere Kaufpreis, Fälligkeit und die Modalitäten der Übergabe, bitten wir unbedingt vor dem Beurkundungstermin zu klären. Ihre Änderungswünsche, die nicht nur rein tatsächliche Angaben, z.B. Geburtsdaten, Anschriften, betreffen, bitten wir zunächst mit dem anderen Vertragsteil zu besprechen, bevor Sie uns diese mitteilen. Nur so ist gewährleistet, dass beide Vertragsteile den gleichen Stand der Information haben. Größere Änderungswünsche bitten wir rechtzeitig einvernehmlich mitzuteilen, damit wir den Entwurf rechtzeitig umstellen können.

Bitte bringen Sie den übersandten Kaufvertragsentwurf in jedem Fall zur Beurkundung mit; er wird Ihnen bei der Verlesung des Vertragstextes als Mitleseexemplar gute Dienste leisten.

Falls Sie den Kaufpreis als Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise durch eine Bank oder Sparkasse finanzieren und diese die Bestellung einer Grundschuld am Vertragsobjekt verlangt, empfehle ich Ihnen zur Vermeidung von Verzögerungen und Mehrkosten beim Grundbuchamt, mir die Unterlagen möglichst bis 1 Tag vor Beurkundung zuzuleiten.

Erwerben Sie Wohnungseigentum, sollten Sie sich vom Veräusserer vor endgültigem Kaufentschluss auch die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung samt allen Nachträgen geben zu lassen und diese durchzulesen. Die Teilungspläne können Sie nach vorheriger Terminsvereinbarung unmittelbar beim zuständigen Grundbuchamt einsehen, falls Verkäufer oder Verwalter keine Pläne haben. Bitte vergewissern Sie sich über Lage von Stellplatz und Keller/Speicher. Lassen Sie sich über das „Hausgeld" laut Wirtschaftsplan und die letzten Jahresabrechnungen informieren.