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Sie erhalten den nach Ihren Angaben erstellten Entwurf eines Kaufvertrages
mit der Bitte um Prüfung. Um einen Entwurf zu erstellen, der diesen
Namen verdient, machen Sie uns bitte präzise und vollständige
Angaben. Ohne Grundbucheinsicht können wir nicht vorbereiten.
Das Grundbuch in Rheinland-Pfalz fragen wir per PC ab, wenn Sie keinen
aktuellen Auszug haben. Für unsere Abfrage benötigen wir die
genaue Blattstelle und die FI.St.-Nr. Für die übrigen Bundesländer
gilt derzeit noch: wir haben leider aus technischen Gründen, weil
die Zugangsvoraussetzungen nicht gegeben sind, keinen Zugriff. Senden
Sie uns bitte Ihren aktuellen Grundbuchauszug per Fax.
Die wirtschaftlichen Eckpunkte, insbesondere Kaufpreis, Fälligkeit
und die Modalitäten der Übergabe, bitten wir unbedingt vor dem
Beurkundungstermin zu klären. Ihre Änderungswünsche, die
nicht nur rein tatsächliche Angaben, z.B. Geburtsdaten, Anschriften,
betreffen, bitten wir zunächst mit dem anderen Vertragsteil zu besprechen,
bevor Sie uns diese mitteilen. Nur so ist gewährleistet, dass beide
Vertragsteile den gleichen Stand der Information haben. Größere
Änderungswünsche bitten wir rechtzeitig einvernehmlich mitzuteilen,
damit wir den Entwurf rechtzeitig umstellen können.
Bitte bringen Sie den übersandten Kaufvertragsentwurf in jedem Fall
zur Beurkundung mit; er wird Ihnen bei der Verlesung des Vertragstextes
als Mitleseexemplar gute Dienste leisten.
Falls Sie den Kaufpreis als Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise
durch eine Bank oder Sparkasse finanzieren und diese die Bestellung einer
Grundschuld am Vertragsobjekt
verlangt, empfehle ich Ihnen zur Vermeidung von Verzögerungen und
Mehrkosten beim Grundbuchamt, mir die Unterlagen möglichst bis 1
Tag vor Beurkundung zuzuleiten.
Erwerben Sie Wohnungseigentum, sollten Sie sich vom Veräusserer vor
endgültigem Kaufentschluss auch die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung
samt allen Nachträgen geben zu lassen und diese durchzulesen. Die
Teilungspläne können Sie nach vorheriger Terminsvereinbarung
unmittelbar beim zuständigen Grundbuchamt einsehen, falls Verkäufer
oder Verwalter keine Pläne haben. Bitte vergewissern Sie sich über
Lage von Stellplatz und Keller/Speicher. Lassen Sie sich über das
„Hausgeld" laut Wirtschaftsplan und die letzten Jahresabrechnungen
informieren.
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