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Das wohl wichtigste Tätigkeitsgebiet jedes Notars ist das Immobilienrecht.
Hier geht es um die Gestaltung und Beurkundung von Kaufverträgen,
Schenkungsverträgen,
Vorweggenommene Erbfolge, Erbauseinandersetzungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
über unbebaute Grundstücke, Hausgrundstücke und Eigentumswohnungen.
Wichtige Rechtsvorgänge, die ebenfalls notariell beurkundet werden
müssen, sind die Begründung von Wohnungseigentum,
Bestellung von Erbbaurechten, Grundpfandrechten
und Dienstbarkeiten an Grundstücken.
Der Notar übernimmt nicht nur die Vertragserstellung und -beurkundung.
Die Mitarbeiter kümmern sich natürlich auch um die sichere Abwicklung
der Rechtsgeschäfte und den raschen Vollzug der beurkundeten Erklärungen
im Grundbuch.
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