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Immobilienrecht
 

Das wohl wichtigste Tätigkeitsgebiet jedes Notars ist das Immobilienrecht.
Hier geht es um die Gestaltung und Beurkundung von Kaufverträgen, Schenkungsverträgen
, Vorweggenommene Erbfolge, Erbauseinandersetzungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen über unbebaute Grundstücke, Hausgrundstücke und Eigentumswohnungen.
Wichtige Rechtsvorgänge, die ebenfalls notariell beurkundet werden müssen, sind die Begründung von Wohnungseigentum, Bestellung von Erbbaurechten, Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten an Grundstücken.

Der Notar übernimmt nicht nur die Vertragserstellung und -beurkundung. Die Mitarbeiter kümmern sich natürlich auch um die sichere Abwicklung der Rechtsgeschäfte und den raschen Vollzug der beurkundeten Erklärungen im Grundbuch.