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Familienrecht
 

Im Bereich des Familienrechts stehen wir zur Beratung und Beurkundung von Eheverträgen zur Verfügung. Ziel ist es, Verlobten oder Ehegatten eine für ihre Verhältnisse maßgeschneiderte Regelung ihrer ehelichen Vermögensverhältnisse und gegenseitigen Ansprüche zu bieten. Je besser Sie sich vorab über die bestehende Gesetzeslage informiert haben, umso effektiver ist das Beratungsgespräch. Ist Ihr Partner verschuldet, hilft ein Ehevertrag nicht weiter. Hier benötigt Ihr Partner eine effektive Schuldnerberatung.

Hatten Sie versäumt, bei Heirat einen Ehevertrag zu schliessen und steht nun eine Trennung bevor, sollte mit Beurkundung Ihrer Scheidungsvereinbarung die einvernehmliche Ehescheidung ermöglicht werden, was kostengünstig ist und Nerven schont. Zuverlässige Vorabinformation erleichtert das Gespräch.

Mit den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können wir die anstehenden Entscheidungen diskutieren, was oft nicht zum Abschluß von Partnerschaftsverträgen, sondern zur Regelung der Rechtsverhältnisse durch Darlehensvertrag, Einräumung zeitlich beschränkter Wohnrechte nach dem Todesfall und ähnlichen Lösungen führt.

Nichteheliche Paare haben ohne solche Vereinbarungen in der Regel keinerlei gegenseitige Ansprüche bei Auflösung der Partnerschaft oder Tod eines Partners. Das Erbschaftssteuerrrecht verhindert meist die gewünschte Einsetzung des Partners zum Erben.

Partnerschaftsverträge gleichgeschlechtlicher Paare beurkunden wir auf Wunsch.

Bei Minderjährigen- und Erwachsenen- Adoptionen ist der Antrag beim Notar zu stellen.