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Im Bereich des Familienrechts stehen wir zur Beratung und Beurkundung
von Eheverträgen zur Verfügung. Ziel ist es,
Verlobten oder Ehegatten eine für ihre Verhältnisse maßgeschneiderte
Regelung ihrer ehelichen Vermögensverhältnisse und gegenseitigen
Ansprüche zu bieten. Je besser Sie sich vorab über die bestehende
Gesetzeslage informiert haben, umso effektiver ist das Beratungsgespräch.
Ist Ihr Partner verschuldet, hilft ein Ehevertrag nicht weiter. Hier benötigt
Ihr Partner eine effektive Schuldnerberatung.
Hatten Sie versäumt, bei Heirat einen Ehevertrag zu schliessen und
steht nun eine Trennung bevor, sollte mit Beurkundung Ihrer Scheidungsvereinbarung
die einvernehmliche Ehescheidung ermöglicht werden, was kostengünstig
ist und Nerven schont. Zuverlässige Vorabinformation
erleichtert das Gespräch.
Mit den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können wir
die anstehenden Entscheidungen diskutieren, was oft nicht zum Abschluß
von Partnerschaftsverträgen, sondern zur Regelung
der Rechtsverhältnisse durch Darlehensvertrag, Einräumung zeitlich
beschränkter Wohnrechte nach dem Todesfall und ähnlichen Lösungen
führt.
Nichteheliche Paare haben ohne solche Vereinbarungen in der Regel keinerlei
gegenseitige Ansprüche bei Auflösung der Partnerschaft oder
Tod eines Partners. Das Erbschaftssteuerrrecht verhindert meist die gewünschte
Einsetzung des Partners zum Erben.
Partnerschaftsverträge gleichgeschlechtlicher Paare beurkunden wir
auf Wunsch.
Bei Minderjährigen- und Erwachsenen- Adoptionen
ist der Antrag beim Notar zu stellen.
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