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Erbrecht
 

Die notarielle Beratung und Testaments-/Vertragsgestaltung im Bereich des Erbrechts und der vorweggenommenen Erbfolge hat enorme Bedeutung.

Ihr Ziel ist es, das eigene Vermögen in vernünftiger und steuergünstiger Weise an den überlebenden Ehepartner und die nachfolgende Generation weiterzugeben.

Wir werden mit Ihnen, unter Hinzuziehung Ihres Steuerberaters, die für Sie passende Lösung finden. Dies gilt insbesondere auch für die Nachfolgeregelung in Unternehmen. Wenden Sie sich bitte auch an uns, wenn eines Ihrer Kinder behindert ist, wir beraten und beurkunden auch in Fällen des sogenannten „Behindertentestamentes".

Notare sind auch für die Beurkundung von Anträgen auf Erteilung von Erbscheinen, Erbschaftsausschlagungserklärungen sowie die Durchführung von Erbauseinandersetzungen zuständig. Besondere Bedeutung hat dies auch für die Nachfolgeregelung in Unternehmen.