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Die notarielle Beratung und Testaments-/Vertragsgestaltung im Bereich
des Erbrechts und der vorweggenommenen Erbfolge hat enorme
Bedeutung.
Ihr Ziel ist es, das eigene Vermögen in vernünftiger und steuergünstiger
Weise an den überlebenden Ehepartner und die nachfolgende Generation
weiterzugeben.
Wir werden mit Ihnen, unter Hinzuziehung Ihres Steuerberaters, die für
Sie passende Lösung finden. Dies gilt insbesondere auch für
die Nachfolgeregelung in Unternehmen. Wenden Sie sich bitte auch an uns,
wenn eines Ihrer Kinder behindert ist, wir beraten und beurkunden auch
in Fällen des sogenannten „Behindertentestamentes".
Notare sind auch für die Beurkundung von Anträgen auf Erteilung
von Erbscheinen, Erbschaftsausschlagungserklärungen
sowie die Durchführung von Erbauseinandersetzungen
zuständig. Besondere Bedeutung hat dies auch für die Nachfolgeregelung
in Unternehmen.
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