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Was bedeutet erben?
 

Vererbt wird der ganze Nachlass, das sind alle Werte und alle Schulden (Aktiva und Passiva). Sie können viel Streit und manche gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, wenn Sie eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Sie können die Erbfolge nämlich durch Testament oder durch Erbvertrag regeln. Ein Erbvertrag wird mit einer oder mehreren anderen Personen geschlossen - meist unter Ehegatten.

Eine Person als Alleinerbe erhält den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Sind mehrere Miterben vorhanden (beispielsweise überlebender Ehepartner und Kinder), ist jeder zu einem Bruchteil am Nach-lass beteiligt. Die Erbengemeinschaft rückt in ihrer Gesamtheit in die Rechtsstellung des Erblassers ein.

Soll eine Person nicht Erbe werden, aber einen Gegenstand aus dem Nachlass erhalten, ist ihr ein Vermächtnis auszusetzen. Eine solche Anordnung hat aber nicht zur Folge, dass das Eigentum an diesem Gegenstand dem Vermächtnisnehmer mit dem Erbfall zufällt. Allerdings hat der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Überlassung dieses Gegenstandes gegenüber dem Erben.

Ein Erbvertrag kann nur vor einem Notar errichtet werden. Ein Testament kann privatschriftlich oder vor einem Notar errichtet werden. Die größere Sicherheit bietet die Errichtung eines Testaments zur Niederschrift eines Notars. Die Vorteile liegen auf der Hand:

1. Aufgrund der Beratung durch den Notar erhalten die Erklärungen im Testament die rechtliche Ausformung, die Ihren Vorstellungen entspricht.

2. Der Notar kann auf steuerlicher Folge der geplanten Maßnahmen (Erbschaftssteuer) hinweisen, insbesondere im Fall des Vorhandenseins von Betriebsvermögen die Hinzuziehung des Steuerberaters
anregen, bei nicht verheirateten Personen auf steuerliche Fallen hinweisen.

3. Nach dem Ableben eröffnet das zuständige Nachlassgericht das sicher verwahrte Testament. Ein Erbscheinsantrag ist in den meisten Fällen nicht erforderlich, es genügt das Eröffnungsprotokoll.

Auch hier gilt: je besser Ihre Vorabinformation, desto zielgerichteter kann bereits die erste Besprechung sein. Haben Sie Ihren Willen schon handschriftlich skizziert, sollten Sie zur Vorbereitung des ersten Gesprächs den Entwurf per Post oder Fax senden.